Was ist der Gründungsakt?
Der Gründungsakt (oder Gründungsurkunde) ist das rechtliche Dokument, das die Gesellschaft schafft und ihre Satzung festlegt. Er bezeichnet die Gründer, die Rechtsform, die Bezeichnung, den Gesellschaftssitz, den Zweck und die Einlagen. Nach Hinterlegung und Veröffentlichung macht er die Gesellschaft existent und gegenüber Dritten wirksam, mit ihrer Unternehmensnummer (BCE).
Notarielle oder privatschriftliche Urkunde?
Die Form der Urkunde hängt vom Gesellschaftstyp ab. Gesellschaften mit beschränkter Haftung — insbesondere SRL und SA — verlangen eine authentische Urkunde vor dem Notar. Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung wie die offene Handelsgesellschaft (SNC) oder die Kommanditgesellschaft (SComm) können durch eine privatschriftliche Urkunde gegründet werden. Für SRL/SA muss dem Notar ein Finanzplan übergeben werden.
Was enthält der Gründungsakt?
Über die Identifikationsangaben hinaus legt die Urkunde die Funktionsregeln der Gesellschaft fest. Die wesentlichen Elemente sind die folgenden:
- Rechtsform, Bezeichnung und Gesellschaftssitz
- Gesellschaftszweck (Tätigkeiten der Gesellschaft)
- Einlagen und Kapital / Anfangsvermögen
- Identität der Gründer und Geschäftsführer
- Governance-Regeln und Geschäftsjahr
Gründungsakt und Gesellschaftssitz
Die Urkunde nennt den Gesellschaftssitz der Gesellschaft. Sie können dort eine zugelassene Domizilierungsadresse statt Ihrer Privatwohnung angeben: Das ist legal und schon ab der Gründung häufig. Denken Sie daran, beim Beurkunden über den Domizilierungsvertrag zu verfügen, um die Sitzadresse zu belegen.
Offizielle Quellen
Eine Adresse für den Gesellschaftssitz zur Gründung Ihrer Gesellschaft?
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