Einzelunternehmen oder Gesellschaft?
Erste Wahl: als natürliche Person tätig sein (Einzelunternehmen / Selbstständiger) oder eine juristische Person (Gesellschaft) gründen. Beim Einzelunternehmen geht es schnell und günstig, doch Ihr privates und berufliches Vermögen vermischen sich: Sie haften mit Ihrem eigenen Eigentum für die Schulden. Bei einer Gesellschaft ist das Vermögen getrennt und die Haftung oft auf die Einlagen beschränkt, auf Kosten von mehr Formalitäten und Buchführungspflichten.
- Einzelunternehmen: einfach, aber unbeschränkte Haftung
- Gesellschaft: getrenntes Vermögen, oft beschränkte Haftung
Die SRL (BV): die häufigste Form
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist seit dem CSA die Vorzeigeform. Sie verlangt kein gesetzliches Mindestkapital mehr, sondern ein « ausreichendes Anfangskapital », das durch einen Finanzplan belegt wird. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen beschränkt. Sehr flexibel (ein einziger Gesellschafter möglich, anpassbare Governance-Regeln), eignet sie sich für die meisten KMU, Selbstständige in Gesellschaftsform und Start-ups.
- Kein Mindestkapital, aber verpflichtender Finanzplan
- Haftung auf die Einlagen beschränkt
- Notarielle Urkunde erforderlich
Die SA (NV): für große Strukturen
Die Aktiengesellschaft richtet sich an größere Vorhaben oder an Strukturen, die Investoren offenstehen. Sie verlangt ein vollständig eingezahltes Mindestkapital von 61.500 € und eine formellere Governance (Alleinverwalter oder Verwaltungsrat). Die Aktien sind grundsätzlich frei übertragbar, was den Einstieg von Investoren erleichtert.
- Mindestkapital von 61.500 €
- Formelle Governance, übertragbare Aktien
Die Genossenschaft (SC / CV)
Die Genossenschaft ist Vorhaben vorbehalten, die auf einem genossenschaftlichen Ideal beruhen: Zusammenarbeit zwischen Gesellschaftern, sich entwickelnde Beteiligung, mitunter ein soziales Ziel. Sie bleibt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, folgt aber eigenen Regeln und darf nicht als bloßer Ersatz für die SRL verwendet werden.
Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung (SNC, SComm)
Aus der « einfachen Gesellschaft » hervorgegangen, beruhen die offene Handelsgesellschaft (SNC) und die Kommanditgesellschaft (SComm) auf einem starken persönlichen Bezug. Sie werden ohne Notar (privatschriftliche Urkunde) und ohne Mindestkapital gegründet, doch die Gesellschafter (oder die Komplementäre) haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Schulden. Für spezifische Kontexte vorzubehalten, in voller Kenntnis der Sachlage.
Wie wählen, und die gemeinsamen Pflichten
Die richtige Wahl hängt von Ihrem Risikoniveau, Ihrem Finanzierungsbedarf, der Zahl der Gesellschafter und der angestrebten Besteuerung ab (Einkommensteuer beim Einzelunternehmen, Körperschaftsteuer bei der Gesellschaft). Welche Form auch immer, jedes belgische Unternehmen trägt sich bei der BCE ein, erhält eine Unternehmensnummer und meldet einen Gesellschaftssitz an — der eine Domizilierungsadresse sein kann.
- Haftung: unbeschränkt (Einzelunternehmen, SNC) vs. beschränkt (SRL, SA, SC)
- Notar: erforderlich für SRL, SA, SC; nicht für das Einzelunternehmen oder SNC/SComm
- Alle: BCE-Eintragung, Unternehmensnummer und Gesellschaftssitz
Offizielle Quellen
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