Ist es möglich, ein Unternehmen in Belgien zu domizilieren, ohne dort physisch zu wohnen?
Ja, das ist sogar das Prinzip der Domizilierung: Der Gesellschaftssitz ist vom Wohnsitz des Geschäftsführers getrennt. Sie können Ihre Gesellschaft also an einer belgischen Adresse domizilieren, ohne dort zu wohnen — auch als Nichtansässiger — und alles aus der Ferne verwalten.

Gesellschaftssitz und Wohnsitz: zwei verschiedene Dinge
Der Gesellschaftssitz ist die administrative und rechtliche Adresse des Unternehmens; er muss nicht mit dem Wohnort des Geschäftsführers übereinstimmen. Ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann also eine belgische Gesellschaft gründen und sie an einer Geschäftsadresse in Belgien domizilieren. EU-Bürger können sich frei niederlassen; für eine selbstständige Tätigkeit kann ein Nicht-EU-Bürger eine Berufskarte benötigen, was jedoch die Domizilierung der Adresse als solche nicht betrifft.
Alles aus der Ferne verwalten, vom Ausland aus
Moderne Domizilierung ist auf Fernverwaltung ausgelegt: elektronische Unterzeichnung des Vertrags, digitalisierte und online einsehbare Post, E-Mail-Benachrichtigungen, Weiterleitung in Ihr Land. Sie verfolgen Ihre offizielle Post (SPF Finanzen, MwSt., Gerichte), wo immer Sie sind, ohne Reise. Das Zentrum identifiziert Sie aus der Ferne im Rahmen seiner Pflichten (KYC) und bewahrt Ihre Nachweise auf.
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